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Programm Vitale Dorfkerne gestartet

Durch strukturelle Veränderungen im ländlichen Raum besteht für Gemeinden verstärkt Bedarf zur Zentrumsentwicklung. Die Attraktivität der Dorfkerne und Ortszentren kann durch die Revitalisierung von Gebäuden, die Beseitigung von ruinöser Bausubstanz sowie ein generationengerechtes und barrierefreies Angebot an öffentlichen Freiräumen gesteigert werden. Das Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ hat zum Ziel, durch die Förderung von kommunalen Vorhaben Impulse für die Innenentwicklung im ländlichen Raum zu setzen. Damit werden insbesondere öffentliche Einrichtungen, Freiraumgestaltungen, Freizeitangebote sowie Angebote der Bildung und Betreuung unterstützt. Die Förderung des Rückbaus trägt durch die Beseitigung dezentraler, nicht mehr genutzter Infrastruktur und der Freimachung innerörtlicher Flächen zur Stärkung des Ortszentrums und zu einem attraktiven Ortsbild bei.

Die Auswahl der Vorhaben, für die ein Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden kann, erfolgt durch die LAG-Gruppierungen. Vorhabensbeschreibungen mit Kostenberechnungen, Lageplänen und gegebenenfalls Fotos können ab sofort bis zum 03.05.2024 bei den zuständigen LAG eingereicht werden. Die LAG-Gruppierungen bewerten alle Vorhaben und wählen die Vorhaben bis spätestens zum 07.06.2024 aus. Die Verwendung verbleibender Restmittel obliegt den LAG-Gruppierungen nach dem inhaltlichen Rahmen dieses Aufrufes. In der Rankingliste ist bei punktgleichen Vorhaben ein Kriterium zur Festlegung einer eindeutigen Reihenfolge für alle bewerteten Vorhaben festzulegen. Ein Vertreter der verfahrensleitenden Bewilligungsbehörde nimmt an der Auswahl in beratender Funktion teil. Befangene Mitglieder des Auswahlgremiums sind von der Bewertung der betreffenden Vorhaben ausgeschlossen. Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens werden die Gemeinden durch die LAG-Gruppierungen informiert. Bei der Auswahlentscheidung der LAG-Gruppierungen handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt.

Für die Einreichung von Vorhabensbeschreibungen bei den für den jeweiligen Ort des Vorhabens zuständigen LAG und für die Antragstellung der ausgewählten Vorhaben bei der Bewilligungsbehörde sind standardisierte Formulare zu verwenden. Diese sind auf der Internetseite »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« (externer Link) abrufbar. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens können für die ausgewählten Vorhaben Förderanträge bei den für den jeweiligen Ort des Vorhabens zuständigen Bewilligungsbehörden der Landkreise gestellt werden. Vollständige Förderanträge zu diesem Aufruf sind bis spätestens zum 16.08.2024 einzureichen. Etwaige Nachrücker innerhalb des Rankings der jeweiligen LAG-Gruppierungen müssen bis spätestens 13.09.2024 ihren Antrag bei der Bewilligungsbehörde einreichen.

Die Mittelbereitstellung zur Bewilligung der ausgewählten Vorhaben an die Landkreise erfolgt auf der Grundlage verfügbarer Haushaltsmittel für bewilligungsreife Anträge. Zusätzliche Mittel für Überhangprojekte stehen nicht zur Verfügung. Nachbewilligungen sind ausgeschlossen.

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