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Maßnahme LW1: Umnutzung & Wiedernutzung von Gebäuden für eine gewerbliche Nutzung

Maßnahme LW1: Umnutzung & Wiedernutzung von Gebäuden für eine gewerbliche Nutzung

Inhaltlicher Schwerpunkt ist die Wiederherstellung der Nutzbarkeit von (leerstehenden) Bestandsgebäuden zur Ansiedlung oder zum Ausbau von Dienstleistungs- und Unternehmensstandorten sowie zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe. Bei den geförderten Vorhaben handelt es sich zum Großteil um ehemalige Wirtschaftsobjekte (z.B. Lagerhallen, Scheunen, Industriebauwerke etc.), die in Folge der Sanierung zu neuen Praxen, Werkstätten, Ateliers oder Sozialtrakt- sowie Bürogebäuden umgebaut wurden. Diese unterstützten entweder eine Existenzgründung oder die räumliche Erweiterung eines bereits bestehenden Firmensitzes. Betriebe und Unternehmen konnten durch den Ausbau ihr Leistungsspektrum bzw. Tätigkeitsfeld erweitern und/oder die (Energie)-Effizienz von Produktionsbedingungen und -abläufen optimieren. Auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen war häufig mit der Erweiterung des Unternehmensstandortes verbunden.

In der Förderphase 2014-2021 konnten insgesamt 8 Vorhaben mit Bezug zur Maßnahme LW1 in der gesamten LEADER Region Leipziger Muldenland vom regionalen Entscheidungsgremium positiv ausgewählt werden. Die förderfähigen Gesamtinvestitionskosten für diese Vorhaben beliefen sich auf insgesamt rund 1,49 Mio. €, davon über 707.000 € mit LEADER-Fördermitteln untersetzt. Im Rahmen der Fördervorhaben konnten insgesamt 40 bereits bestehende Arbeitsplätze gestärkt und 5 Arbeitsplätze neugeschaffen werden.
 
Darüber hinaus haben die Vorhaben der Maßnahme LW1 auch einen Bezug zum regionalen Handlungsfeld Siedlungsstruktur und leisten damit zusätzlich einen Beitrag zu den Handlungsschwerpunkten Baukultur, Dorfentwicklung und Flächenkonversion sowie der Umsetzung des Handlungsziels – Bedarfsorientierter Erhalt und Verbesserung der baulich gestalterischen Qualität der Ortschaften sowie ihrer landschaftlichen Einbindung. Zum Tragen kommt hier der Erhalt und die Wiedernutzung der bestehenden (ungenutzten) Bausubstanz für eine Erweiterung oder Neuschaffung von Unternehmensstandorten. Auf eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme oder Neuversiegelung wird in diesem Zusammenhang verzichtet.

Durch die Wiederherstellung der Nutzbarkeit von (leerstehenden) Bestandsgebäuden zur Ansiedlung oder zum Ausbau von Dienstleistungs- und Unternehmensstandorten sowie zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe wurden die regionsspezifischen Schwächen – weiterhin bestehender Sanierungsbedarf an Gebäuden, großer Anteil an Brachflächen und Industriebrachen sowie Flächenneuinanspruchnahme zu Lasten der Landwirtschaft – reduziert. Außerdem unterstützte der Unternehmensausbau bzw. eine Unternehmensansiedlung in bereits bestehender Bausubstanz, vorhandenes Fachpersonal vor Ort zu halten oder ggf. sogar aufzustocken. Entsprechend konnte somit zwei weiteren wirtschaftsspezifischen Schwächen der Region – kaum Gründergeschehen sowie Großteil der Arbeitskräfte außerhalb der Region gebunden – entgegengewirkt werden. Das wiederrum fördert die regionsspezifischen Stärken – historische gewachsene Siedlungsstrukturen mit kompakten Stadt- und markanten Dorfkernen sowie Mittelständische Wirtschaft und engagierte Akteure der Wirtschaftsförderung.

Beispiele:

  • Umnutzung leerstehender Bausubstanz zum Büro- und Sozialgebäude
  • Umnutzung leerstehender Düngerschuppen zur Werkstatt für Landmaschinen & Traktoren
  • Sanierung und Werterhaltung von alten Industriegebäuden