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Maßnahme S1: Abbruch, Rückbau & Entsiegelung

Maßnahme S1: Abbruch, Rückbau & Entsiegelung

Inhaltlicher Schwerpunkt ist der anteilige oder vollständige Rückbau von Gebäuden und Anlagen sowie die Entsiegelung von Flächen. Bei den geförderten Vorhaben handelte es sich sowohl um leerstehende als auch zumeist baufällige Wohnhäuser und Garagen sowie ehemalige Stall- oder Nebengebäude. Ausschlaggebend für einen Rückbau waren insbesondere umfangreiche bautechnische/bausubstanzielle Schäden, Teileinstürze, ein hohes Gebäudealter oder veraltete Baustandards, bei der sich eine Sanierung als unwirtschaftlich erwiesen hätte. So wurden die meisten der zurückgebauten Gebäude und Anlagen zwischen dem späten 19. und frühen 20. Jahrhundert errichtet. Durch den Rückbau konnte eine Gefahrenbeseitigung und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit bei gleichzeitiger Aufwertung des Siedlungsbildes erfolgen.

Die Nachnutzung der entsiegelten Flächen erfolgt dabei ganz unterschiedlich – in Form einer Inwertsetzung (baulichen Wiedernutzung) oder Revitalisierung (freiräumlichen Folgennutzung). Bei mehr als 50 Prozent der Vorhaben wurde die neugewonnene Freifläche im Nachgang überwiegend oder vollständig revitalisiert, sodass diese mit (heimischen) Gewächsen bepflanzt wurde und zukünftig den Nutzen als z.B. (private) Gartenfläche, Streuobstwiese oder öffentlich zugängliches Erholungsareals hat. Teilweise wurden sogar bewusst verbliebene Gebäudereste mit in die naturnahe Neugestaltung einbezogen, um somit den historischen Siedlungscharakter des Standortes zu erhalten. Nur bei 25 Prozent der Vorhaben wurde die neugewonnene Freifläche im Nachgang überwiegend oder vollständig für eine Wiederbebauung verwendet, sodass diese z.B. als Grundlage für einen Wohnhausneubau oder für die Anlage von (Fahrzeug-)Stellflächen diente. Bei vier Vorhaben erfolgte der anteilige oder vollständige Rückbau in Kombination mit einem weiteren, über LEADER geförderten Vorhaben, die sich den Maßnahmen S7 (Schaffung von Wohnraum) oder LM1 (Schaffung von Beherbergungskapazitäten) zuordnen ließen.
In der Förderphase 2014-2021 konnten insgesamt 26 Vorhaben mit Bezug zur Maßnahme S1 in der gesamten LEADER Region Leipziger Muldenland vom regionalen Entscheidungsgremium positiv ausgewählt werden. Die förderfähigen Gesamtinvestitionskosten für diese Vorhaben beliefen sich auf insgesamt rund 1,2 Mio. €, davon über 872.000 € mit LEADER-Fördermitteln untersetzt. Insgesamt wurde durch alle 26 Vorhaben zusammen eine brachliegende Fläche von mehr als 1,5 Fußballfeldern (ca. 11.500 Quadratmetern) zurückgebaut oder entsiegelt.

Im Zuge der Konversion konnten die regionsspezifischen Schwächen – bestehender Sanierungsbedarf an Gebäuden & Wegenetz sowie der große Anteil an Brachflächen und Industriebrachen – reduziert werden. Parallel wurde dadurch eine Flächenneuinanspruchnahme und die damit verbundene kleinteilige Zersiedlung mit einem zusätzlich erhöhten Instandhaltungsaufwand verhindert. Dies unterstützt wiederum die regionsspezifische Stärke – historische gewachsene Siedlungsstrukturen mit kompakten Stadt- und markanten Dorfkernen.