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Regionalbudget: Mindest- & Wichtungskriterien

Mindestkriterien

  • Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität.

  • Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes. Dies umfasst auch die Prüfung der LAG, ob eine Insolvenz eingetreten ist, indem sie die notwendigen persönlichen Daten (ausgenommen Kommunen) unter  https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/index.jsf (Detailsuche) eingibt.

  • Es wird eingeschätzt, dass der Letztempfänger das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisieren kann.

  • Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.

  • Das Kleinprojekt entspricht der Zielstellung des LES.

  • Die Vorfinanzierung für das Kleinprojekt ist gesichert. Entsprechende Nachweise liegen vor.

  • Es liegt eine konkrete, plausible, transparente und nachvollziehbare Projektbeschreibung vor.

  • Das Kleinprojekt ist vor Antragstellung noch nicht begonnen worden.

Wichtungskriterien

  • Die Wichtungskriterien finden Sie hier.