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Maßnahme S4: Soziokulturelle Einrichtungen & Anlagen

Maßnahme S4: Soziokulturelle Einrichtungen & Anlagen

Inhaltliche Schwerpunkte sind der Erhalt und die Weiterentwicklung der Nutzbarkeit von soziokulturellen Einrichtungen und Anlagen. Auch die Etablierung von neuen Angeboten zählt dazu. Dabei sollen bewusst Konflikte mit bestehenden sozialen Treffpunkten und Einrichtungen vermieden, sowie konkrete Bedarfe einzelner Ortschaften identifiziert und gedeckt werden. Bei rund 2/3 der geförderten Vorhaben handelt es sich um eine anteilige oder vollständige Umgestaltung, Aufwertung oder Weiterentwicklung von bereits bestehenden soziokulturellen Einrichtungen. Gut 1/3 der geförderten Vorhaben umfasst eine vollständige Neuschaffung von sozikulturellen Angeboten. Dafür wurde bereits bestehende Bausubstanz weiterentwickelt und ausgebaut. Nur bei einzelnen Fördervorhaben ergänzen auch anteilige Neubauten die diversen Angebote, um deren vollständige Funktion zu ermöglichen

Bezogen auf die Gebäudenutzungsformen handelt es sich bei den Fördervorhaben zu 11 Prozent um Museen & Heimatstuben, 19 Prozent um Dorfgemeinschaftshäuser, 45 Prozent um kirchliche Einrichtungen (Sakralbauten, Pfarr- und Gemeindehäuser), 14 Prozent um Vereinshäuser und 10 Prozent um weitere Einrichtungen (Sport- & Heimeinrichtungen).

Darüber hinaus haben bestimmte Vorhaben der Maßnahme S4 auch einen Bezug zum regionalen Handlungsfeld Landtourismus & Marketing und leisten damit zusätzlich einen Beitrag zum Handlungsschwerpunkt der touristischen Infrastruktur und der Umsetzung des Handlungsziels – Sicherung und Entwicklung touristischer Infrastruktur. Hierzu gehören vor allem Sakral- (z.B. Kirchen) und Profanbauten (z.B. Museen oder Heimatvereinshäuser), welche das Angebot an verschiedenen Wegerouten (Rad-, Reit- & Wanderwege, Themenpfade, etc.), die einen touristischen Mehrwert bieten, ergänzen oder in ihrer Qualität verbessern. Entsprechend wird damit auch das Netz an Stationen des touristischen Angebotes (Kulturgüter und Beherbergungsstätten) gesichert oder ausgebaut und die Erlebbarkeit sowie Nutzbarkeit der Landschaft gefördert.

In der Förderphase 2014-2021 konnten insgesamt 44 Vorhaben mit Bezug zur Maßnahme S4 in der gesamten LEADER Region Leipziger Muldenland vom regionalen Entscheidungsgremium positiv ausgewählt werden. Die förderfähigen Gesamtinvestitionskosten für diese Vorhaben belaufen sich auf insgesamt fast 8,49 Mio. €, davon über 6,37 Mio. € mit LEADER-Fördermitteln untersetzt.

Im Zuge der Um- und Wiedernutzung von (leerstehenden) Bestandsgebäuden für soziokulturelle Einrichtungen und Anlagen konnten einerseits die regionsspezifischen Schwächen – weiterhin bestehender Sanierungsbedarf an Gebäuden, unflexible, nicht flächendeckende Angebote sowie fehlende Angebote für bestimmte Zielgruppen – reduziert werden und andererseits die regionsspezifischen Chancen – Nutzung leerstehender Bausubstanz sowie Bedeutungszuwachs der Lebensqualität des ländlichen Raums bei der Wohnraumsuche in bestimmten Bevölkerungsgruppen genutzt werden.  

Durch die Installation und Sicherung eines vielseitigen Angebots an soziokulturellen Einrichtungen lässt sich die Attraktivität der Ortschaften nicht mehr nur als Wohn-, sondern auch als kultureller und gesellschaftlicher Standort mit sozialer Teilhabe steigern. Somit entstehen Bezugsräume, die dem Austausch und der Festigung von Nachbarschaften und Dorfgemeinschaften dienen. Entsprechend wurden die regionsspezifischen Stärken – Rückgrat für lokales Bewusstsein durch ausgeprägtes Vereinsleben, hohe Bereitschaft zum Verbleiben im ländlichen Raum und dessen Erhaltung als Lebensraum unterstützt und ausgebaut.

Beispiele: