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Kriterien

Für die Auswahl der Vorhaben ist die Lokale Aktionsgruppe bzw. das eingesetzte  Entscheidungsgremium  der  LAG  (Koordinierungskreis) verantwortlich. Der Koordinierungskreis entscheidet unter Anwendung der transparenten  Projektauswahlkriterien konkret über  die  Vorhaben.

Allgemeine Mindestkriterien
Voraussetzung,  um  im  Rahmen  des  LEADER-Prozesses  Unterstützung  zu  erhalten,  ist  die Erfüllung  von  allgemeinen  Mindestkriterien,  welche  für  alle  Handlungsfelder  gelten. 

Maßnahmespezifische Kohärenzkriterien
Darüber hinaus gibt es weitere Kohärenzkriterien, die aber nicht für alle Handlungsfelder und Maßnahmen   gelten,   sondern   spezifisch   zugeordnet   wurden. Im   Folgenden   sind   die maßnahmespezifischen Kohärenzkriterien genannt.

Wichtungskriterien (Rankingkriterien)
Erfüllen  die  Vorhaben  die  Kohärenzkriterien,  erfolgt  eine  weitere  Bewertung  anhand  von Wichtungskriterien. Ziel dieser Gewichtung ist es, die Qualität des Vorhabens näher zu charakterisieren.  Die  Gewichtung  soll  der  LAG  und  dem  Entscheidungsgremium  insbesondere dazu dienen, eingereichte Vorhaben hinsichtlich ihrer Umsetzungschancen sowie ihres qualitativen Beitrags zu den Zielen der LES zu bewerten. Zur Bewertung wird ein Punktesystem in Kombination mit einem Ranking angewendet. Folglich leisten diejenigen Vorhaben, die die Wichtungskriterien besonders gut erfüllen und damit eine hohe Gesamtpunktzahl erreichen, einen besonderen Beitrag zur ländlichen Entwicklung und Zielerreichung der LES.